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Wildverbiss Drucken

Untersuchung Wildbestand Bezirk Feldbach. (Punkt links anklicken für Details)
Mit dieser Untersuchung wurde der Wildverbiss im Bezirk Feldbach näher unter die Lupe genommen.
Ziel war es, annähernd die tatsächliche Belastung pro 100 HA Wald zu ermitteln.

Dazu wurden einerseits die Daten der Bodennutzung von der AMA und andererseits die Reh-Abschusszahlen 2009 herangezogen. Bei der Bodennutzung wurde einerseits nach nutzbaren Äsungsflächen unterschieden und andererseits nach Unterstandsmöglichkeiten im Winter.

In Summe ergibt sich eine Durchschnittsbelastung mit 15 Rehe pro 100 HA pro HA Wald.
Im Winter erreicht die Spitzenbelastung bis zu 30 Stk Rehe pro 100 HA pro HA Wald.
Da dies Durchschnittswerte sind, ist naturgemäß die Belastung teilweise geringer, dafür andernorts höher.
Aber in Summe ist die Belastung des Waldes im Bezirk Feldbach weit höher, als ein Wald, der sich für die Klimaveränderung entwickeln soll, vertragen kann.

Die Langzeitmonitorings des Bundes zeigen dies seit Jahrzehnten ganz deutlich.
Link: http://www.wildeinflussmonitoring.at/
Der Bundesrechnungshof hat sogar Maßnahmen des Landes Stmk bereits mit Bericht 2009 urgiert. Siehe Auszug.
Link: Auszug Bundesrechnungshofbericht 2009, Seiten 133 bis 137.

Infolge wurde das Jagdgesetz der Steiermark 2010 geändert. Statt Höchstabschuss wird u.a. jetzt ein Mindestabschuss vorgeschrieben. Geändert hat sich in der Praxis aber defacto nichts. Der Abschuss wurde im Bezirk Feldbach für 2011 sogar veringert...

Praxistaugliche gesetzliche Möglichkeiten für die Umsetzung der Forderungen des Bundesrechnungshofes zum Schutze des Waldes, insbesondere zur Hintanhaltung des Keimlingsverbisses fehlen für die Kleinwaldbesitzer nach wie vor. Waldbauliche Ziele können aufgrund der bisher üblichen gesetzlichen Handhabung

nicht umgesetzt werden.   Link: 4-Punkte

Das betrifft natürlich den Wald in der Süd- Ost-, und Weststeiermark besonders, da es hier meist Kleinwaldbesitzer gibt.

Für die Eigenjadbesitzer (über 115 ha), war und ist die Regulierung des Wildbestandes nach eigenem Ermessen möglich.



 
 
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