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Wildschadenmeldung Drucken

Bitte unbedingt die Fristen beachten, sonst verfällt der Schadensanspruch.
Ohne Schadensmeldung erlangt die Behörde auch keine Kenntnis eines eventuellen zu hohen Wildbestandes.
Keine Schadensmeldung bedeutet bei der Festlegung der Jahresabschusszahlen: Alles ok, keine Erhöhung der Abschüsse erforderlich. Also über Wildschäden nicht ärgern, sondern melden. Auch wenn kein Schadenersatz begehrt wird.

Dazu einfach den Passus "...Geschädigte beantragt die Regulierungs des Schadens" streichen und an die Kammer oder Forstbehörde, oder am besten beiden mailen/schicken.

Wildschadenmeldung Formular - zum Herunterladen hier klicken!

 
 
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