Das Förderprogramm wurde ursprünglich bis 2013 geplant. Siehe ursprüngliche Liste unter Punkt Förderungen. Aus Geldmangel wurden inzwischen aber etliche Punkte vom Förderkatalog genommen. (EU-Geld kann anscheindend aus Geldmangel in der Steiermark nicht zur Gänze abgerufen werden...)
Bitte die jeweils zuständige Kammer oder Forstinspektion kontaktieren. Achtung: Antrag muss vor Durchführung einer Massnahme gestellt werden.
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